Assistent für Veranstaltungstechnik (IHK)

Beim Assistenten handelt es sich um eine anerkannte Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz; der Kurs endet mit einer hoheitlichen Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der IHK. Der "Assistent" kann ein Schritt auf dem Weg zum Meister sein, denn er ist voll anrechenbar auf den fachspezifischen Teil des Meisters f. Veranstaltungstechnik, er stellt aber auch einen Wert an sich dar. Zusätzlich zur üblichen Meisterausbildung gibt es hier ein Modul "Tontechnik" (50 Std.), durch das der Assistent fachlich noch umfassender ausgebildet wird. Wer Meister werden will, muss nach Lehrgang und Prüfung noch eine Projektarbeit gem. Prüfungsordnung schreiben. Zulassungsvoraussetzungen: Zugelassen zur Assistentenprüfung wird, wer:

1) Das 21. Lebensjahr vollendet hat

2) einen einschlägigen Berufsabschluss besitzt oder

3) mindestens 2 Jahre Berufspraxis und eine Grundlagenprüfung in der Veranstaltungstechnik und danach mind. 6 Monate Praxis, die auch als Praktikum abgeleistet werden können, nachweist.